Für Flugplätze, von denen eine gewisse Lärmbelastung ausgeht, müssen gestützt auf das schweizerische Umweltrecht Lärmkurven ausgewiesen und dargestellt werden. Die vorgesehenen Lärmbelastungskataster dienen dazu, die Lärmauswirkungen des Flugverkehrs möglichst gering zu halten.
Die Ausarbeitung der Lärmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Fluglärm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung für den Umweltbereich – Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung – überträgt der zuständigen Behörde die Aufgabe, in einem Kataster die Lärmimmissionen von Luftfahrtanlagen festzuhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist deshalb verpflichtet, die Lärmkurven für Luftfahrteinrichtungen darzustellen.
Die Lärmbelastungsskataster stellen lediglich ein Inventar der Lärmsituation dar und haben keine direkten juristischen Auswirkungen für die betroffenen Grundeigentümer. Den Betreibern der Flughäfen dient dieses Instrument, um Massnahmenpläne gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten, beispielsweise im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen. Kantonale und kommunale Behörden nutzen die Lärmbelastungskataster für die Raumplanung, etwa bei der Erteilung von Baubewilligungen.
Klicken Sie auf die Lärmkurve des gewünschten Flugplatzes. Den vollständigen Lärmbelastungskataster finden Sie unter den Objektinformationen in der detaillierten Beschreibung.
Die Lärmbelastung wird mit Kurven auf den Landeskarten dargestellt. Die Kurven zeigen den Tagesdurchschnitt an Tagen mit der grössten Lärmbelastung. Bei den Lärmkurven handelt es sich um Berechnungen, die auf den tatsächlichen bzw. prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen, und nicht um effektive Messungen. Im Kataster werden nicht nur die Auswirkungen auf die Anwohner aufgeführt, sondern auch die Angaben zur Raumplanung (Zonenpläne). Ferner werden auch die Lärmempfindlichkeitsstufen jeder einzelnen Zone (beispielsweise Wohnzonen oder Erholungszonen) aufgezeigt.
Weitere Informationen sind in unserem Lehrgang «Fluglärmminderung» im Kapitel 5 (Ermittlung der Lärmbelastung) zu finden.
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