Unfälle und schwere Vorfälle

Unfälle und schwere Vorfälle sind dem Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf dem schnellsten Wege zu melden; verpflichtet hierzu sind das beteiligte Luftfahrtpersonal, die Organe der Luftpolizei und die Ortsbehörden.

Die Ortsbehörden sorgen dafür, dass, abgesehen von den notwendigen Rettungs- und Bergungsarbeiten, keine Veränderungen auf der Unfallstelle vorgenommen werden, welche die Untersuchung erschweren könnten.

Zur Abklärung der Umstände und Ursachen von Flugunfällen und zur Vermeidung ähnlicher Unfälle wird eine Unfalluntersuchung von der verantwortlichen Stelle im Departement (Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST) durchgeführt.

Von diesen Untersuchungen ausgenommen sind Flugunfälle von Militärflugzeugen, sofern nicht ein ziviles Luftfahrzeug am Unfall beteiligt ist, sowie von Hängegleitern und Fallschirmen.

Die Untersuchung wird mit einem Bericht abgeschlossen, der Sicherheitsempfehlungen und Massnahmen enthalten kann, die der Erhöhung der Flugsicherheit dienen sollen.

Der Safety Officer im UVEK entscheidet anschliessend in Zusammenarbeit mit dem BAZL und den Anspruchsgruppen der Luftfahrt ob und inwiefern Sicherheitsempfehlungen der SUST umgesetzt werden sollen.

Die Definitionen, bei welchen Ereignissen es sich um einen Unfall oder einen schweren Vorfall handelt, sind im Handbuch der Schweizerischen Luftfahrt (AIP ENR 1.14) sowie auf der Website der SUST aufgeführt.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/sicherheit/sicherheits-und-risikomanagement/unfaelle-und-schwere-vorfaelle.html