Flugzeugteile die nicht nach den zu beachtenden Vorschriften und internationalen Normen hergestellt oder gewartet werden, sind als «Unapproved Parts» oder im Verdachtsfall als «Suspected Unapproved Parts» (SUP) unverzüglich dem BAZL melden. Nach der Feststellung von nicht zugelassenen Flugzeugteilen wird eine «Unapproved Parts Notification (UPN)» veröffentlicht.
Flugzeughalter, Flugbetriebe, Herstellerbetriebe und Personen die für den Unterhalt von Luftfahrzeugen zuständig sind oder Ersatzteile für jene liefern, müssen verdächtige (SUP) und gefälschte Luftfahrzeugteile und Produkte unverzüglich dem BAZL melden.
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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL