Um die Musterzulassung, die Instandhaltung und den Betrieb von Luftfahrzeugen in der Schweiz zu erleichtern, wurden mit diversen Staaten sogenannte "Bilateral Aviation Safety Agreements" (BASA) oder Zusammenarbeitsverträge zwischen Luftfahrtbehörden abgeschlossen. Mit den BASA werden unter anderem Zertifikate und Bewilligungen gegenseitig anerkannt.
Namentlich mit der FAA wurde im Rahmen des BASA die Zusatzprotokolle "Implementation Procedures for Airworthiness" (IPA) sowie "Maintenance Implementation Procedures" (MIP) ausgehandelt. Das IPA und die MIP enthalten Richtlinien zu den Themen: Entwicklung, Herstellung, Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit sowie zum Export von Luftfahrzeugen. Bei Bedarf können weitere Gebiete in der technischen Kooperation der beteiligten Staaten miteinbezogen werden.
Zurzeit existieren namentlich die untenstehenden technischen Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten:
- BASA Switzerland - USA
- BASA IPA Switzerland - USA
- MAG USA - Switzerland
- MIP USA - Switzerland
- FAA FOCA IPA
- MoU BASA FOCA - ANAC
- Working Arrangement TCCA - FOCA
- MoU IAC-AR - FOCA
- Working Arrangement JCAB - FOCA
- BASA EU - Japan
- Technical Implementation Procedure EASA - JCAB
- Working Arrangement CAA UK - FOCA
- BASA China - Switzerland
- IPA China - Switzerland
- Zusammenarbeitsverträge zwischen dem BAZL und ausländischen Luftfahrtbehörden im Bereich Unterhalt für NON-EASA Luftfahrzeuge
Die technischen Abkommen können unter "Weiterführende Informationen" im Reiter "Dokumente" heruntergeladen werden.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 23.09.2024
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Musterzulassung
3003 Bern
Schweiz