Um Destinationen im Ausland anfliegen zu können, braucht eine Fluggesellschaft Verkehrsrechte des betreffenden Staates. Diese Landerechte räumen sich die einzelnen Länder in der Regel in bilateralen Luftverkehrsabkommen ein. Die Schweiz hat mit über 150 Staaten solche Abkommen geschlossen.
Bilaterale Luftverkehrsabkommen enthalten unter anderem Bestimmungen über die Bezeichnung von Fluggesellschaften, die Besitzverhältnisse, Sicherheitsaspekte, Frequenzen und Kapazitäten sowie die Destinationen, die angeflogen werden dürfen. Aufgrund der hohen Dynamik in der Luftfahrtindustrie und den häufigen Wechseln von Luftfahrtunternehmen unterliegen die Abkommen ständigen Veränderungen.
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Working Arrangement,Transport Canada (PDF, 137 kB, 07.10.2010)Adaption BASA EU-Kanada