Ausbildungsbeiträge können für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller gewährt werden, welche die Bedingungen für den Besuch eines FluglehrerInnenkurses gemäss EASA Part-FCL Subpart J, Section 2 (bzw. Section 6 bei Instrumenten-FluglehrerInnenkursen und Section 10 bei Gebirgsfluglehrer/innen) erfüllen. Von der Finanzhilfe ausgeschlossen sind Kurse und Trainingsmodule, die als Voraussetzung gelten (z.B. CPL-Theorie).
Gesucheinreichung
Konsultieren Sie vor Gesucheinreichung bitte den Leitfaden Ausbildungsbeiträge für Fluglehrerinnen und Fluglehrer (PDF, 241 kB, 27.07.2023), der alle für die
Gesucheinreichung relevanten Informationen beinhaltet.
Füllen Sie anschliessend das folgende Onlineformular aus:
Onlineformular VFAL
Bitte beachten Sie, dass Sie das generierte Gesuchformular und, bei Vorliegen einer (zukünftigen) Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb, auch die generierte Beschäftigungsbestätigung rechtsgültig unterzeichnet (digitale Unterschriften sowie Kopien von Unterschriften sind ungültig) per Post an folgende Adresse einreichen müssen:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Luftfahrtentwicklung
Ausbildungsfinanzierung
3003 Bern
Beachten Sie zudem, dass Ihr Gesuch vor Beginn Ihrer Ausbildung dem BAZL einzureichen ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei Fragen können Sie als Ergänzung zum Leitfaden Ausbildungsbeiträge für Fluglehrerinnen und Fluglehrer (PDF, 241 kB, 27.07.2023) unter den häufig gestellten Fragen (FAQ) weitere hilfreiche Informationen und Antworten finden.
Letzte Änderung 27.07.2023