Seit dem 6. November 2006 findet eine Regelung der Europäischen Union (EU) über Flüssigkeiten im Handgepäck auch in der Schweiz An-wendung für Passagiere, die aus der Schweiz abfliegen oder als Transfer-passagiere hier umsteigen.
Seit 31. Januar 2014 gelten bei den Flüssigkeiten leicht abgeänderte Regeln. Die Neuerungen verändern die Ausgangslage für die Passagiere vorerst jedoch nur unwesentlich. Im Handgepäck erlaubt sind:
- Behälter mit Flüssigkeiten, Aerosolen oder Gelen bis zu einer maximalen Grösse von 100 ml (1 dl). Die Behälter (Tuben, Dosen, Fläschchen) müssen locker in einen durchsichtigen, verschliessbaren Plastiksack (z.B. Gefrierbeutel) von maximal 1 Liter Inhalt passen. Pro Person ist ein Plastikbeutel erlaubt. Gilt auch für Kinder und Säuglinge.
- Behälter mit Flüssigkeiten in allen Grössen, die während der Reise aus medizinischen bzw. diätischen Gründen (z.B. Säuglingsnahrung) benötigt werden.
- Duty-free-Artikel in allen Grössen, welche an einem Schweizer/EU/EFTA Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer Schweizer/EU/EFTA Fluggesellschaft erworben wurden, sofern mit entsprechender Kaufquittung vorgelegt und in einen manipulationssicheren Plastiksack eingeschweisst.
Öffnen Sie den Plastiksack erst am Ende der Flugreise!
Diese Regeln gelten ab 31. Januar 2014 für Passagiere, welche ab Flughäfen in EU-Mitgliedstaaten (sowie der Schweiz, Norwegen und Island), in den USA, in Kanada und in Australien reisen oder an solchen Flughäfen auf einen Weiterflug umsteigen.
Alle Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorgezeigt werden.