Batterien und elektronische Geräte können aufgrund von Funkenschlag oder Kurzschluss gefährliche Auswirkungen haben. Die Vorschriften zum Transport von Batterien sind umfangreich und vor allem bei Ersatz-Batterien gibt es grosse Einschränkungen.
E-Zigaretten
Wie alle Geräte die Lithium Batterien enthalten, sind e-cigarettes ausschliesslich im Handgepäck erlaubt.
Sie müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht im Flugzeug geladen werden.
Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks
Lose Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks sind im aufgegebenen Gepäck verboten.
Der Transport im Handgepäck ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das Infoblatt (PNG, 138 kB, 08.11.2017) (Bild links) illustriert, welches die besonderen Bestimmungen sind und zeigt in welchen elektronischen Geräten Lithiumbatterien u.a. vorkommen. Lose Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.
Elektronische Geräte und Ersatzbatterien
Tragbare elektronische Geräte, welche auslaufsichere Batterien enthalten, die nachfolgende Kriterien erfüllen, dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
- entsprechen A67 (vgl. ICAO)
- maximale Spannung von 12 V
- höchstens 100 Wh
Maximal zwei auslaufsichere Ersatzbatterien dürfen ebenfalls mitgeführt werden, sofern sie obige Kriterien erfüllen und einzeln gegen Kurzschluss gesichert sind.
Hinweis
Handelsübliche Batterien (ohne Lithium) wie AA, AAA, C, D oder 9-Volt-Batterien sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Werden die Batterien lose (als Ersatzbatterien) mitgeführt, müssen sie einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.
Weiterführende Informationen