Eine Analyse des BAKOM hat ergeben, dass die besonders schützenswerten Bereiche unmittelbar vor den Aufsetzzonen der Pisten 14 und 16 in Zürich-Kloten, sowie der Piste 22 in Genf, keine 5G Signalstärken aufweisen, die eine Störung der Radio Höhenmesser verursachen könnten.
Die Mobilfunkbetreiber melden vorgängig dem BAKOM Änderungen ihrer 5G Infrastruktur innerhalb eines 3 km Radius um die kritischen Zonen, damit die Analyse wiederholt werden kann.
Die Situation ist somit in der Schweiz unter Kontrolle. Ein Bericht des ECC über die Situation in Europa wird im Sommer 2023 erwartet.
Radarhöhenmesser in Luftfahrzeugen senden zur Ermittlung der Flughöhe Radarwellen in Richtung Erdoberfläche aus. Die Einführung des neuen 5G-Mobilfunkstandards gibt Anlass zu Bedenken hinsichtlich möglicher Interferenzen mit den Bordinstrumenten der Flugzeuge. Passagiere können jedoch nach wie vor mit einem guten und sicheren Gefühl fliegen.
Aktuelle Situation in der Schweiz (Juni 2022)
Darum geht es
In Flugzeugen sind neben den Druckhöhenmessern auch sogenannte Radarhöhenmesser eingebaut. Diese senden zur Ermittlung der Flughöhe Radarwellen aus, die vom Boden reflektiert werden und wieder zum Flugzeug zurückkehren. Sie kommen insbesondere in Bodennähe und beim Anflug zum Einsatz. Radarhöhenmesser werden auch von anderen Systemen im Flugzeug gebraucht, wie z. B. von der Fluggeschwindigkeitsregelanlage oder der Schubumkehrvorrichtung. Radarhöhenmesser in Luftfahrzeugen arbeiten im Frequenzbereich zwischen 4,2 und 4,4 GHz.
Der Frequenzbereich von 5G liegt in den USA zwischen 3,7 und 3,98 GHz, in Europa zwischen 3,5 und 3,8 GHz. Der Ausbau des 5G-Netzes und die rasante Entwicklung von miteinander vernetzten elektronischen Geräten ist ein klares Zeichen dafür, dass die Nutzung dieser Technologie sehr schnell zunehmen wird. Darüber hinaus wird durch die Aktivierung eines 5G-Geräts an Bord eines Flugzeugs das Risiko erhöht, dass in kritischen Flugphasen funktechnische Störungen auftreten, da die 5G-Technologie auf adaptiven Antennen beruht, die ihren Signalstrahl auf mobile Geräte richten, die eine Verbindung zum Netz suchen. Im ungünstigsten Fall würde eine Interferenz dazu führen, dass der Radarhöhenmesser die Höhe nicht korrekt anzeigt und die Besatzung diese falsche Angabe nicht erkennt. Je nach Betriebsart, Ausstattungsmodell und Flugzeugtyp könnte dieser Fehlertyp erhebliche negative Auswirkungen auf die Flugsicherheit haben.
Insbesondere in den USA wird befürchtet, dass ein Puffer von 0,2 GHz nicht ausreicht, um Störungen zwischen Mobilfunksignalen und Radarhöhenmessern zu verhindern.
Unterschiede zwischen der Schweiz und den USA
Im Gegensatz zu den USA ist in der Schweiz und diversen anderen europäischen Ländern das 5G-Netz schon seit April 2020 in Betrieb. Ausserdem liegt der Frequenzbereich von 5G in Europa zwischen 3,5 und 3,8 GHz. Damit wird eine grösserer Sicherheitsabstand zu den von den Radarhöhenmessern verwendeten Frequenzen (zwischen 4,2 und 4,4 GHz) gewährleistet. Zusätzlich ist die Sendeleistung von 5G-Antennen in Europa geringer als in den USA.
Sicherheit geht vor
In der Luftfahrt gilt punkto Sicherheit immer das Prinzip der mindestens doppelten Redundanz. Das bedeutet, dass Pilotinnen und Piloten jederzeit mit einem unerwarteten Ausfall eines Systems rechnen müssen und sie die Maschine auch mit den verbleibenden Möglichkeiten noch sicher steuern und landen können.
Wenn beispielsweise die Sicht schlecht ist und die Cockpitbesatzung feststellt, dass der Höhenmesser unzuverlässig arbeitet, muss sie die Landung abbrechen, durchstarten und nötigenfalls auf einen anderen Flughafen ausweichen.
Wichtige Bemerkungen
Bis heute haben die Zivilluftfahrtbehörden weltweit keinen Zwischenfall verzeichnet, bei dem eine Beeinträchtigung sicherheitsrelevanter Funktionen an Bord von Luftfahrzeugen auf den Einfluss von 5G-Signalen zurückzuführen gewesen wäre.
Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Interferenzen bei bestimmten Radarhöhenmesser-Modellen kann unter Berücksichtigung der oben angeführten Aspekte derzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, die solche Auswirkungen auf die Bordsysteme von Flugzeugen bestätigen oder widerlegen, zumindest nicht für die in Europa verwendete Sendeleistung.
Massnahmen
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die anderen Zivilluftfahrtbehörden nehmen diese Problematik ernst: Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen sind Abklärungen im Gange und wurden Vorsichtsmassnahmen getroffen. Um den Befürchtungen von Interferenzen zwischen dem 5G-Mobilfunknetz und Cockpitsystemen auf den Grund zu gehen, laufen sowohl auf europäischer als auch Schweizer Ebene weitere Untersuchungen. Auf europäischer Ebene erarbeitet der Ausschuss für Elektronische Kommunikation (Electronic Communications Committee, ECC) unter Einbindung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zurzeit eine Studie, die die gleichen Fragestellungen klären soll. Die Ergebnisse dieser Studie sollen im Sommer 2022 veröffentlicht werden.
In der Schweiz hat das BAZL 2020 zusammen mit dem Bundesamt für Telekommunikation (BAKOM) eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die mögliche Risiken von Interferenzen im Zusammenhang mit 5G abschätzen soll.
Expertinnen für Luftfahrtsicherheit des BAZL überprüfen zusammen mit den Telekomspezialisten des BAKOM nun die Antennen in Bezug auf Sendeleistung, Frequenz und Ausstrahlungsrichtung und analysieren mögliche Auswirkungen auf den Flugbetrieb. Sie werden hierzu auch Messungen und Simulationen vornehmen. An den Flughäfen Genf und Zürich wurden Sicherheitsperimeter festgelegt. Diese umfassen ein Gebiet von 2,1 Kilometer bis zur Pistenschwelle und je 900 Meter seitlich der Pisten. Innerhalb dieses Gebiets können nun diejenigen Antennen identifiziert werden, die einer spezifischen Analyse unterzogen werden sollen. Momentan befinden sich rund sechzig 5G-Mobilfunkantennen – je rund dreissig in Genf und Zürich – im definierten Perimeter. Die Analyse dient dazu, das Risiko zu bewerten und etwaige Massnahmen festzulegen, die für diese Antennen getroffen werden müssen.
Bereits im Herbst 2021 wurde eine Sicherheitsanweisung zum Thema 5G-Interferenzen publiziert, die sich an die Airlines (Piloten) und die Industrie richtet. Darin sind neun konkrete Handlungsanweisungen enthalten. Ausserdem sind Pilotinnen und Piloten angehalten, den Behörden jegliche Zwischenfälle und Auffälligkeiten zu melden.
Passagiere können also nach wie vor mit einem guten und sicheren Gefühl ins Flugzeug steigen.
Letzte Änderung 13.11.2023