Transporteure sind Unternehmen, die Transporte mit sicherer Luftfracht durchführen. Sie betreiben keine Lagerung von sicherer Luftfracht, sind selber kein „reglementierter Beauftragter“ und auch kein „bekannter Versender“.
Transporteure mit Sitz in der Schweiz, können eine Zulassung beantragen, damit diese sichere Luftfrachten im Auftrag von alle„reglementierten Beauftragten“ (regB) und „bekannten Versendern“ (bekV) transportieren dürfen.
Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL, wurde der „externe Schulungsanbieter“ 2assistU für die Durchführung des Zulassungsprozesses und die Schulungen beauftragt. Die Transporteurserklärung wird zwischen 2assistU und der Transportunternehmung pro Standort unterzeichnet. Die Schulung der verantwortlichen Person im Betrieb und den Fahrern, erfolgt jährlich mittels WBT (Web-based Training).
Das Unternehmen wird nach erfolgter Zulassung in der Liste der zugelassenen Transportunternehmen aufgeführt und publiziert.
Bis auf weiteres kann der Transporteur weiterhin im Auftrag eines einzelnen regB die Transporteurserklärung unterzeichnen. Die Schulung und die QC beim Transportunternehmen steht hier in der Verantwortung des regB. Dies gilt jedoch nicht für Transportaufträge des bekV.
Die Kosten für die Erst Zertifizierung inkl. Ausbildung der verantwortlichen Person belaufen sich auf CHF 460.00
Die Erneuerung der Transporteurserkärung kostet CHF 300.00 (alle 2 Jahre)
Die Kosten für die WBT-Schulung betragen CHF 60.00 (jährlich pro Log-in)
Jeder Transporteur hat die Transporteurserklärung zu unterschreiben und 2assistU zur Prüfung und Archivierung einzureichen.
2assistU betreibt im Auftrag des BAZL die nationale Datenbank: „Liste der zugelassenen Transporteure CH“
Sowohl die verantwortliche Person (z.Bsp. die Disponenten) wie auch die Fahrer, müssen jährlich ein WBT (Online) Training absolvieren.
Alle Schulungsteilnehmer müssen vor der Absolvierung einen Background Check durchlaufen.
Alle Schulungsteilnehmer erhalten nach dem Kurs eine ID: „Haulier Authorisation“, welche jeweils durch die Fahrer im Übergabeprozess vorgezeigt werden müssen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Schutzmassnahmen
Tel: +41 58 465 80 39