Jede Drohne, die in der offenen Kategorie betrieben wird, muss mit einer Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) versehen sein. Drohnen ohne Klassenmarkierung fallen in eine Übergangskategorie. In dieser Kategorie gelten leicht angepasste Regeln.
Übergangsbestimmungen für Drohnen ohne Klassenmarkierung
Erste Drohnen mit Klassenmarkierung sind seit Ende 2022 erhältlich. Diese Produkte entsprechen den aktuellen Anforderungen und können ohne Einschränkungen betrieben werden.
Regeln für Drohnen ohne Klassenmarkierung
Die Vorschriften für Drohnen mit Klassenmarkierung gelten grundsätzlich auch für Drohnen ohne Klassenmarkierung. Einzig unterschieden sie sich darin, dass Drohnen ohne Klassenmarkierungen anhand ihres Gewichtes in die Unterkategorien eingeteilt werden und nicht anhand der Klassenmarkierung. Drohnen ohne Klassenmarkierung können nach den Regeln der Übergangskategorie geflogen werden, die über die Zeit restriktiver werden:
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Letzte Änderung 10.05.2024