Ich fliege eine Drohne, die unter 4kg wiegt. Damit falle ich in die Unterkategorie A2.
Kennzeichen: Meine Drohne muss über eine CE-Kennzeichnung sowie die Klassenmarkierung C2 verfügen. Wenn meine Drohne keine Klassenbezeichnung hat, gelten für mich die Regeln der Übergangskategorie.
Registration: Ich muss mich als Betreiber der Drohne auf dem Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren und meine Drohne mit der UAS-Betreibernummer kennzeichnen. Die Registration ist kostenlos.
Zertifikat: Wenn ich in dieser Drohnenkategorie fliegen möchte, muss ich die Zertifikate A1/A3 und A2 erwerben. Die folgenden Schritte sind dafür nötig:
- Ich erwerbe das A1/A3-Zertifikat im UAS.gate, indem ich die Online-Schulung und Prüfung absolviere.
- Ich absolviere das praktische Selbststudium (siehe Checkliste unten) an einem Ort, der die Anforderungen für A3 erfüllt, und deklariere dies bei der Bestellung des A2 in UAS.gate.
- Ich buche in UAS.gate einen Termin für die Prüfung vor Ort.
- Ich lerne die drei Fächer für die A2, indem ich das Lernmaterial auf UAS.gate durcharbeite.
- Ich lege die theoretische Prüfung (30 Multiple-Choice-Fragen) in den Räumlichkeiten des BAZL ab.
Das A2-Zertifikat wird nach bestandener Prüfung ausgestellt. Die Prüfung ist zurzeit kostenlos.
Sicherheitsabstand:
- Ich darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen.
- Der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen liegt bei
- 30m ohne Niedrigkeitsgeschwindigkeitsmodus
- 5m mit aktiviertem Niedrigkeitsgeschwindigkeitsmodus (<3m/s)
- Zudem beachte ich, dass ich die 1:1 Regel einhalten muss. Diese besagt, dass die Anzahl Meter horizontale Distanz mindestens gleich oder mehr sein muss als die Anzahl Meter Höhe (z.B.: Wenn ich in 40m Höhe fliege, muss ich mind. 40m entfernt von Menschen fliegen).