Unterkategorie A2 (unter 4kg)

Unterkategorie A2: Drohnen unter 4kg

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Ich fliege eine Drohne, die unter 4kg wiegt. Damit falle ich in die Unterkategorie A2.

Kennzeichen: Meine Drohne muss über eine CE-Kennzeichnung sowie die Klassenmarkierung C2 verfügen. Wenn meine Drohne keine Klassenbezeichnung hat, gelten für mich die Regeln der Übergangskategorie.  

Registration: Ich muss mich als Betreiber der Drohne auf dem Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren und meine Drohne mit der UAS-Betreibernummer kennzeichnen. Die Registration ist kostenlos.

Zertifikat: Wenn ich in dieser Drohnenkategorie fliegen möchte, muss ich die Zertifikate A1/A3 und A2 erwerben. Die folgenden Schritte sind dafür nötig:

  1. Ich erwerbe das A1/A3-Zertifikat im UAS.gate, indem ich die Online-Schulung und Prüfung absolviere.
  2. Ich absolviere das praktische Selbststudium (siehe Checkliste unten) an einem Ort, der die Anforderungen für A3 erfüllt, und deklariere dies bei der Bestellung des A2 in UAS.gate.
  3. Ich buche in UAS.gate einen Termin für die Prüfung vor Ort.
  4. Ich lerne die drei Fächer für die A2, indem ich das Lernmaterial auf UAS.gate durcharbeite.
  5. Ich lege die theoretische Prüfung (30 Multiple-Choice-Fragen) in den Räumlichkeiten des BAZL ab.

Das A2-Zertifikat wird nach bestandener Prüfung ausgestellt. Die Prüfung ist zurzeit kostenlos.

Sicherheitsabstand:

  1. Ich darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen.

  2. Der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen liegt bei
    • 30m ohne Niedrigkeitsgeschwindigkeitsmodus
    • 5m mit aktiviertem Niedrigkeitsgeschwindigkeitsmodus (<3m/s)
  3. Zudem beachte ich, dass ich die 1:1 Regel einhalten muss. Diese besagt, dass die Anzahl Meter horizontale Distanz mindestens gleich oder mehr sein muss als die Anzahl Meter Höhe (z.B.: Wenn ich in 40m Höhe fliege, muss ich mind. 40m entfernt von Menschen fliegen).
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Weiterführende Informationen


Letzte Änderung 20.03.2024

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