Ich fliege eine Drohne, die unter 25kg wiegt, damit falle ich in die Unterkategorie A3.
Kennzeichen: Meine Drohne muss über ein CE-Kennzeichen sowie die Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3 oder C4) verfügen. Falls ich eine Drohne ohne Klassenmarkierung fliege, gelten für mich die Regeln der Übergangskategorie.
Registration: Ich muss mich als Betreiber oder Betreiberin der Drohne auf dem Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren und die Drohne mit der UAS-Betreibernummer kennzeichnen. Die Registration ist kostenlos.
Zertifikat: Wenn ich in dieser Drohnenkategorie fliegen will, muss ich das Zertifikat A1/A3 erwerben. Dafür absolviere ich auf dem online Drohnenportal UAS.gate im Selbststudium eine Schulung und eine Prüfung (Multiple-Choice, 40 Fragen). Nach Bestehen der Prüfung wird das Zertifikat ausgestellt. Die Schulung und Prüfung sind kostenlos.
Sicherheitsabstand:
Ich darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen.
Ich halte stets einen horizontalen Mindestabstand von mind. 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten (*siehe Anmerkung unten).
Zusätzlich muss ich folgende drei Punkte im Abstand zu unbeteiligten Personen stets einhalten:
mindestens 30m Abstand
1:1Regel (Anzahl Meter Höhe, die ich gerade fliege, muss ich auch horizontal Abstand halten)
mindestens die Strecke, welche meine Drohne in maximaler Geschwindigkeit innerhalb von 2 Sekunden zurücklegt (Reaktionszeit).
*Auslegung des BAZL zu Pkt 2: > 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten
Der Gedanke hinter Punkt 2 ist, dass der Betrieb in einem Bereich erfolgt, in dem keine unbeteiligten Personen im Flugbereich des unbemannten Luftfahrzeugs gefährdet werden.
Der Fernpilot muss daher einen horizontalen Mindestabstand von 150 m zu Gebieten einhalten, in denen sich zum Zeitpunkt des Einsatzes 10 oder mehr unbeteiligte Personen in einem Radius von 100 m aufhalten.
Es liegt in der Verantwortung des Fernpiloten, das Gebiet vor Beginn und während des Einsatzes durch eine Inspektion vor Ort zu bewerten und sicherzustellen, ob die Einsatzumgebung den oben genannten Gegebenheiten gerecht wird.
Beispiel A : Drohnenbetreiber "A" muss mit seiner 15 kg schweren Drohne einen Fotoeinsatz durchführen. Der Einsatz erfolgt gemäss der Unterkategorie A3. Der Flug findet in der Nähe eines Freizeit- und Sportkomplexes statt, zu dem ein Freibad und ein Parkplatz gehören. Da Drohnenbetreiber "A" plant, frühmorgens zu fliegen, stellt er bei einer Inspektion vor Ort fest, dass noch nicht viele Menschen in dem Komplex eingetroffen sind und sich weniger als 10 Personen in dem Gebiet aufhalten. Daher entscheidet er/sie, dass es sicher ist, zu fliegen, und überwacht kontinuierlich das Gebiet und die Anzahl der Personen in der Nähe.
Beispiel B : Drohnenbetreiber "B" muss mit seiner 20 kg schweren Drohne eine Inspektion eines Gebäudes durchführen. Der Vorgang erfolgt gemäss der Unterkategorie A3. Der Flug findet in einem Gewerbegebiet statt, in dem sich große Einkaufszentren befinden. Drohnenbetreiber "B" plant seine Flüge an einem Sonntag, wenn die Einkaufszentren geschlossen sind und sich außer einem Paar, das mit seinem Hund spazieren geht, keine Menschen in der Gegend aufhalten. Er vergewissert sich bei einer Inspektion vor Ort, dass sich weniger als 10 unbeteiligte Personen in der Umgebung des Einsatzes befinden, und überwacht das Gebiet kontinuierlich, um sicherzustellen, dass die Situation während des Fluges sicher bleibt.