Gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG, SR.700) unterrichten die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz und sorgen dafür, dass sie bei diesen Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann.
SIL 20. Serie
Die öffentliche Mitwirkung für die Bevölkerung dauert vom 5.03.2025 bis zum 4.04.2025.
Die Anhörung für die betroffenen Gemeinden und für die Kantone vom 5.03.2025 bis zum 6.06.2025.